ZANAMA - Der Verein


ZANAMA ist ein gemeinnütziger Verein.

ZANAMA hat sich zur Aufgabe gemacht, andere mit Erfahrungen zu bereichern,
die über den durchschnittlichen Alltag hinaus gehen.
Jeder soll daran teilhaben können.


So hat alles angefangen

 

Sonntag, 17. Mai 2015 1500h – 1630h

Erster Inklusionsworkshop in der Schweiz.

Mit Andrea Seewald und Matias Haber aus 

Oesterreich und Uruguay

 

Verein für Volksgesundheit Zürich VGZ

Tobelhofstrasse 21 / Krähbühlstrasse 90 

8044 Zürich

 

 

Seit einigen Jahren unterrichten Andrea & Matías,

Gründer und Organisatoren von „Tango en Punta“, Tango für Menschen mit Down-Syndrom.

Diese berührende Erfahrungen inspirierte sie dazu den Verein „Tinkers“ zu gründen und das erste internationale Tangofestival weltweit mit Inklusion in Uruguay ins Leben zu rufen.

Nach einem unglaublichen ersten Festival, war es für sie selbstverständlich „Tango en Punta“ in

Uruguay zu wiederholen und diese bereichernde Erfahrungen auch nach Europa zu bringen.

Ein Festival - zwei Kontinente.

Neben der Organisation des Festivals, unterrichten „Tinkers“ während des Jahres Tango für Menschen mit Behinderung in verschiedenen Städten. Mit „Abrazando el Tango“ in Uruguay und

„Embracing Tango“ in Europa, haben sie hunderte von Schülern dazu ermutigt sich über den Tango

zu verbinden.

 

Auszug aus den Statuten
des
 Vereins ZANAMA

Rechtsform, Zweck und Sitz

 

Art. 1

Unter dem Namen ZANAMA besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Artikel 60 ff.

ZGB.

 

Art. 2

Der Verein bezweckt die Förderung von Projekten, welche sich mit der Integration und

Inklusion von Menschen mit speziellen Bedürfnissen, wie solche mit geistigen und

körperlichen Einschränkungen, auseinandersetzen.

Zu den Projekten zählen unter anderem die Organisation von Kursen, Workshops, Tanz- und

andere dem Zweck dienliche Veranstaltungen.

 

Art. 3

Der Sitz des Vereins befindet sich in Zürich. Der Verein besteht auf unbeschränkte Dauer.

 

Mitgliedschaft

 

Art. 7

Die Mitgliedschaft steht allen Personen und Organisationen offen, die ein Interesse an der Erreichung der in Art. 2 genannten Vereinszwecke haben.